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heise online / 10 February, 2024

EU-Gericht: Für TikTok gelten strenge EU-Wettbewerbsauflagen vorerst weiter

TikTok will nicht als Torwächter im Sinne des Digital Markets Act gelten und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Das EuG hat dieses Begehr zurückgewiesen.

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